Änderungen des Tierschutzgesetzes in der Türkei. Obligatorische Registrierung von Haustieren

Die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) hat dem türkischen Präsidenten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des türkischen Strafgesetzbuches vorgelegt, der vom Parlament verabschiedet wurde.

In dem Gesetzentwurf werden Tiere als „Lebendiges“ und nicht als „Eigentum oder Güter“ definiert.

Die durch den Gesetzentwurf eingeführten Bestimmungen sind wie folgt:

1)Die aktuelle Verordnung definiert Tiere der Kategorie „Ware“ als „lebend“ und verhängt entsprechende Sanktionen. Die Definition von „Ziertier“ ist vom Gesetz komplett ausgenommen.
2)Das Gesetz fügt das Konzept der “Rehabilitation” hinzu, das die Behandlung und Bekämpfung von Parasiten von streunenden Tieren, Impfungen und digitale Identifizierung umfasst.
3)Katzen- und Hundebesitzer müssen ihre Tiere mit einem digitalen Identifikationsverfahren registrieren.
4)Der Verkauf von Katzen und Hunden in Zoohandlungen ist verboten, aber es gibt keine Hindernisse für den Verkauf anderer Tiere.
5)Auch die Aufführungen von Wildtieren in Zirkussen und die Arbeit von Delfinarien sind verboten.
6)Eine Gesetzesänderung erweiterte den Umfang der Straftaten gegen Tiere. Das Gesetz führt das Konzept der richtigen Haustierhaltung ein und sieht Geldstrafen für Besitzer vor, die sich nicht gut um ihre vierbeinigen Gefährten kümmern. Menschen, die wegen Tierquälerei verurteilt wurden, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren rechnen, wenn sie einem Haustier das Leben genommen haben.

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