Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition

In diesem Artikel beantworten wir die Frage: “Wie erhalte ich die türkische Staatsbürgerschaft für den Kauf von Immobilien in der Türkei?”

Ausländische Staatsbürger, die nicht in der Türkei arbeiten, investieren in Immobilien in der Türkei im Rahmen der gemäß Beschluss des Präsidiums festgelegten Grenzen und Beträge sowie deren Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Nach den neuesten Vorschriften aus dem Jahr 2018 können ausländische Staatsbürger, die Immobilien (Wohn- oder Nichtwohnimmobilien) im Wert von mindestens 250.000 USD erworben haben, sowie deren Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der erworbenen Immobilien. Als Ergebnis der erforderlichen Investitionen und der Sammlung der entsprechenden Dokumente wird ein Antrag auf Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft für Immobilieninvestitionen bei der Generaldirektion für Bevölkerung und Staatsbürgerschaft des Innenministeriums der Türkei eingereicht.

Um die türkische Staatsbürgerschaft durch den Kauf von Immobilien zu erhalten, müssen Sie zunächst Immobilien in Höhe von mindestens 250.000 US-Dollar oder den Gegenwert einer anderen Fremdwährung in türkischer Lira registrieren. Ein Notar muss einen Vertrag mit einem Ablehnungsvermerk für 3 Jahre aufsetzen. Es ist zu beachten, dass die Übertragung oder der Verzicht auf das Eigentum nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen kann.

Rechtliche Beschränkungen

Die Republik Türkei räumt Bürgern aus 185 Ländern das Recht ein, die Staatsbürgerschaft für den Erwerb von Immobilien zu erwerben, sofern sie die folgenden gesetzlichen Beschränkungen einhalten:

Ausländische Staatsbürger können Immobilien bis zu zehn Prozent (10 %) der Fläche des Landkreises erwerben. Bei Bedarf hat der Ministerrat das Recht, diese Grenze zu verdoppeln (20%).
Ein ausländischer Staatsbürger kann in der gesamten Türkischen Republik bis zu 30 Hektar (300.000 Quadratmeter) Immobilien erwerben. Bei Bedarf hat der Ministerrat das Recht, diese Grenze (60 ha) zu verdoppeln.
Die betreffende Immobilie darf sich nicht in einem Militär- oder Sperrgebiet befinden.

Zahlung

Für alle Transaktionen ist zwingend eine Quittung vorzulegen. Daher ist es wichtig, dass die Transaktion über Banken durchgeführt wird. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird eine von der Bank bestätigte Bankquittung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der entsprechende Betrag vom Käufer auf das Konto des Verkäufers überwiesen wurde. Folgendes ist zu beachten: Das Eingangsdatum muss vor der Beurkundung des Vertrages oder spätestens am Tag des Vertragsabschlusses liegen. Ein nach Anmeldung beim Notar ausgestellter Zahlungsbeleg ist ungültig, da er nicht als Barzahlung angesehen werden kann.

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